(210)
Ein Nachweis zur Feststellung der Fahrtauglichkeit, also dem Führen eines Fahrzeugs? Endlich kommt etwas Bewegung in diese Angelegenheit.
Der Vorschlag, nur die über 70-jährigen einer derartigen Ãœberprüfung zu unterziehen, ist allerdings falsch. Meiner Meinung nach, muss es für alle – also für jung und alt – die Verpflichtung geben, die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs regelmäßig nachzuweisen.
Hierfür ist dann ein Theorie- und Praxistest, sowie ein Reaktions- und Hörtest abzulegen. Ebenfalls muss regelmäßig ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden. Ich kenne einige Mitmenschen, die ihren einzigen Ersthelfer-Kurs zum  Erwerb ihres Führerscheins ablegten. Und das ist nicht selten mehrere (!) Jahrzehnte her.
Ihre „Fahrtauglichkeit“ sollten Führerscheininhaber:innen also generell im Rhythmus von 5 Jahren nachweisen – und das unabhängig von ihrem Lebensalter!
Für Berufskraftfahrer:innen ist das übrigens schon lange verpflichtend…