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Die Diskussionen über das Autofahren im Alter kommen in gewissen Abständen immer wieder hoch. Nun beraten die Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar, ob Ärzte dazu verpflichtet werden sollten, Führerscheininhaber:innen zu melden, die aus gesundheitlichen bzw. Altersgründen nicht mehr in der Lage dazu sind, Fahrzeuge zu führen. Ich glaube, das ist der falsche Ansatz. Ginge es nach mir, müsste jede:r – also alt und (!) jung – im Abstand von 5 oder vielleicht auch 10 Jahren eine Art-Prüfung absolvieren, um die eigene Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Dazu gehörte z.B. ein Test an einem Fahr-Simulator, ein Reaktions-,Hör- und Sehtest. Es müssten vielleicht einige theoretische Fragen beantwortet werden. Letztlich wäre noch eine aktuelle Auffrischung von Ersthelfer:Innen-Kursen nachzuweisen. In der bisherigen Praxis wird das ja lediglich für das erstmalige Erlangen der Fahrlizenz gefordert.
Alle, die diese 5- oder 10-jährige Prüfung nicht bestünden oder keinen Ersthelfer:innen-kurs nachweisen könnten, gäben ihren Führerschein erstmal ab und dürften künftig Öffies oder Fahrräder zu ihrer Fortbewegung nutzen. Wird ein positiver Seh-/Hör-/Reaktions- oder Simulatortest bzw. die Teilnahmebestätigung an einem Ersthelfer:innen-Kurs unter Einhaltung einer festzulegenden Frist nachgereicht, könnte die Fahrerlaubnis wieder ausgegeben werden. Ganz einfach!