Änderung des Wahlrechts…

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Schon viele Jahre wird über die Verkleinerung des Bundestags und eine damit einhergehende Änderung des Wahlrechts diskutiert. Nun legte die Ampelkoalition endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der maximal 630 Abgeordnete vorsieht. Ursprünglich hatte der Bundestag mal 598 Abgeordnete. Vollkommen klar ist nun, daß die Abgeordneten, die in der Vergangenheit am meisten von der bisherigen Praxis mit den Überhangmandaten profitierten (Angehörige der Unionsparteien), eine derartige Reform ablehnen. Man sägt schließlich nicht am eigenen Ast…

In der Wirtschaft versucht man stets Arbeitsgänge zu entschlacken oder zu komprimieren. Nach erfolgreichen Änderungen, kann Personal reduziert werden. Dieser Vorgang heißt Rationalisierung und spart Kosten.

In Teilen des Bundestags kennt man den Begriff Rationalisierung offenbar nicht. Hier wird stattdessen der entgegengesetzte Weg gewählt. Für die gleiche Arbeit, wird von Legislaturperiode zu Legislaturperiode (tendenziell) immer mehr Personal eingesetzt. Das sogenannte Überhangmandat macht es möglich. So gibt es im Deutschen Bundestag aktuell ein Plus von 138 Abgeordneten!

Diese zusätzliche Abgeordneten benötigen natürlich auch entsprechende Büros und Mitarbeiter:innen. Die Kosten dafür, werden von der Bundestagsverwaltung übernommen. Allein der monatlichen Betrag, der für das Personal eines  Abgeordnetenbüros aufgebracht werden muss, beläuft sich im Schnitt auf immerhin 17.000,- €. Für die laufende Legislaturperiode ergeben sich durch die Überhangmandate somit schonmal eine Summe von ca. 113.000.000,- € für zusätzliches Personal!

Weitere Mehraufwände müssen für Ausstattung und den Energieverbrauch (…)  der Abgeordnetenbüros aufgewendet werden. Und nicht zuletzt erhalten die zusätzlichen Parlamentarier:innen auch ihre Diäten. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag, gibt es bis zum Lebensende dann noch anständige Pensionen. So ergeben sich in jedem Jahr mehrere Hundertmillionen Euro an Zusatzkosten.

In unserem Land existieren derzeit 299 Wahlkreise. Was, wenn man nun einfach festlegen würde, dass jeder Wahlkreis eine Direktkandidatin/einen Direktkandidaten nach Berlin schickt und eine Kandidatin/einen Kandidaten von der Partei, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhielt? So gäbe es 2 x 299 = 598 Abgeordnete und keine Überhangmandate.

Ich hoffe, dass die Ampel mit Ihren Änderungsvorschlägen zum Wahlrecht erfolgreich ist und erstmal für einen signifikanten Abbau der Abgeordneten sorgt. Die oben genannten Millionensummen wären für Schulen, die Verkehrswende oder das Gesundheitswesen (…) wirklich sinnvoller angelegt.

Diese Gelder überhängenden Politiker:innen und deren Mitarbeitenden hinterherzutragen, ist wirklich der falsche Weg!

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