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Nach dem OLG München befand nun auch das Bundesverfassungsgericht, dass die Herren Sauter und Nüsslein die nach ihren Maskendeals kassierten Provisionen behalten dürfen! Eine Gesetzeslücke machte diese Praxis möglich. Die beiden Abgeordneten haben sich also nichts vorzuwerfen, wurden quasi von höchster Stelle rehabilitiert.
Sie ließen seinerzeit einige Beziehungen spielen und erhielten nach mehreren Telefonaten die von uns allen ersehnten Masken – es folgte die Auszahlung von 6- bzw. 7-stelligen Provisionszahlungen. Meine Oma hätte dafür wirklich lange stricken müssen. Sei es drum.
Moralisch gesehen ist diese Courtage ein Schlag ins Gesicht all derer, die in der Pandemie wirklich leiden mussten. Viele Menschen verloren ihre Jobs, unterbezahlte Beschäftigte im Gesundheitswesen waren maßlos überlastet. Kinder durften nicht zur Schule gehen. Viele von uns müssen noch Jahre mit den Pandemiefolgen klarkommen.
Was ist eigentlich mit dem ganzen Geld geschehen? Haben die beiden wenigstens einen Teil davon gespendet. Falls nicht, habe ich nur den folgenden Kommentar: Schämt Euch!